Allgemeine Lieferbedingungen

ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN SERVICE PARTS INT BV, Januar 2013.
  1. Das Privatunternehmen mit beschränkter Haftung Service Parts Int BV ist im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 11044529 eingetragen. Service Parts Int BV hat seinen Sitz in Zaltbommel , Niederlande. Tatsächlich gelegen bei (5301LW) Zaltbommel (Niederlande) bei Valeton 35.
  2. Mit dieser Veröffentlichung verlieren alle vom Lieferanten in der Vergangenheit abgegebenen und/oder abgegebenen Lieferbedingungen ihre Gültigkeit, soweit nicht in einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Für bestehende Verträge und/oder noch durchzuführende Lieferungen gelten weiterhin die bisherigen Geschäftsbedingungen.

Artikel 1. Definitionen

  1. In diesen Geschäftsbedingungen bezeichnet „Lieferant“ das Privatunternehmen mit beschränkter Haftung Service Parts Int BV, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 11044529.
  2. In diesen Geschäftsbedingungen wird unter „Käufer“ jede (juristische) Person verstanden, die mit dem Lieferanten einen Kaufvertrag oder einen anderen Vertrag abschließt. Unter „Lieferant“ wird auch die Person verstanden, in deren Auftrag und für deren Rechnung die Lieferung erfolgt.
  3. In diesen Geschäftsbedingungen bezeichnet „Höhere Gewalt“ jeden Umstand, der außerhalb der Kontrolle des Lieferanten liegt und die normale Vertragserfüllung verhindert. Hierzu zählen auch Streiks, Erkrankungen des Personals, Einfuhr- , Ausfuhr- und Transportverbote, (internationale) staatliche Maßnahmen, Nichtlieferung oder verspätete Lieferung durch Lieferanten sowie Schäden an den für die Bestellung erforderlichen Produktions- und Transportmitteln.
  4. Unter „Lieferung (von Waren)“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist auch die Erbringung von Dienstleistungen und Tätigkeiten jeglicher Art zu verstehen.

Artikel 2. Anwendbarkeit

  1. Dieser General Die Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle vom Lieferanten abgegebenen Angebote und Kostenvoranschläge sowie für alle vom Lieferanten abgeschlossenen Verträge, gleich welcher Bezeichnung.
  2. Es gibt eine niederländische und eine englische Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle einer (möglichen) Auslegungsdifferenz ist der niederländische Text maßgebend.
  3. Diese Geschäftsbedingungen gelten unter Ausschluss etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers, es sei denn, sie wurden vom Lieferanten ausdrücklich schriftlich anerkannt.
  4. Von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur abgewichen werden, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  5. Aus derartigen Abweichungen können keine Rechte im Hinblick auf später geschlossene Vereinbarungen und/oder neue Bestellungen oder Lieferungen abgeleitet werden.

Artikel 3. Zitate

  1. Sämtliche Angebote des Lieferanten sind als unverbindliche Aufforderung an den potenziellen Kunden zur Abgabe eines Angebots zu verstehen und können vom Lieferanten jederzeit zurückgezogen oder widerrufen werden. Angebote binden den Lieferanten daher in keiner Weise, es sei denn, im Angebot selbst wird ausdrücklich und eindeutig (schriftlich) das Gegenteil angegeben.
  2. Zu den vom Lieferanten abgegebenen Angeboten gehören – insbesondere im Hinblick auf die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes –: Entwürfe, Zeichnungen, Modelle, Lieferantenbeschreibungen, Bilder und dergleichen sowie etwaige Anlagen und Unterlagen zu einem Angebot.
  3. Die vom Lieferanten zur Verfügung gestellten Bilder, Zeichnungen und Modelle bleiben jederzeit Eigentum des Lieferanten und sind auf erstes Verlangen an den Lieferanten zurückzugeben; andernfalls schuldet der Inhaber den vom Lieferanten zu bestimmenden Wert. Die Vervielfältigung von Bildern, Zeichnungen und Modellen bedarf stets der schriftlichen Genehmigung des Lieferanten. Der Lieferant behält sich alle etwaigen geistigen Eigentumsrechte an den Bildern, Zeichnungen und Modellen vor. (siehe Artikel 6).
  4. Der Lieferant stellt auf seiner Website www.ServiceParts.nl die folgenden Informationen zur Verfügung;
  • Geschäftsadresse und Registrierungsnummer bei der Handelskammer
  • Die Hauptmerkmale des Produkts einschließlich des Preises
  • Art und Kosten der Lieferung und Zahlung

Für Missverständnisse, Verstümmelungen, Verzögerungen oder unsachgemäße Übermittlung von Bestellungen infolge der Nutzung des Internets oder eines anderen Kommunikationsmittels im Verkehr zwischen dem Kunden und dem Lieferanten oder zwischen dem Lieferanten und Dritten, soweit dies damit zusammenhängt Beziehung zwischen dem Kunden und dem Lieferanten haftet der Lieferant nicht, es sei denn, es liegt nachweislich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Lieferanten vor.

 

Artikel 4. Zustandekommen einer Vereinbarung

  1. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Lieferant eine ihm erteilte Bestellung schriftlich angenommen hat.
  2. Der Lieferant behält sich das Recht vor, Bestellungen unterhalb einer Mindestbestellmenge abzulehnen oder einen Zuschlag zu erheben. Die Annahme von Bestellungen kann auch an Bedingungen geknüpft werden, wie z. B. die vollständige oder teilweise Vorauszahlung.
  3. Sollte sich die Annahme einer Bestellung für einen bestimmten Artikel aus irgendeinem Grund als unmöglich erweisen, wird sich der Lieferant in Absprache mit dem Käufer bemühen, einen hinsichtlich Preis und Qualität vergleichbaren Artikel zu liefern. Die Bestellung wird nach Vereinbarung in geänderter Form angenommen.
  4. Der Kunde ist an seine Bestellung, in welcher Form auch immer sie dem Lieferanten erteilt wurde, ab dem Datum der Bestellung oder (sofern es sich um eine mündlich erteilte Bestellung handelt) nach der Erteilung der Bestellung gebunden. Eine Erklärung des Käufers, dass er seine Bestellung stornieren oder ändern möchte, kann daher nicht den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der (ursprünglichen) Bestellung verhindern.
  5. Der Kunde stellt sicher, dass alle Daten, die der Lieferant als notwendig angibt oder von denen der Kunde vernünftigerweise annehmen sollte, dass sie für die Vertragserfüllung notwendig sind, dem Lieferanten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt werden. Werden dem Lieferanten die für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, ist der Lieferant berechtigt, die Vertragserfüllung auszusetzen und/oder dem Kunden die durch die Verzögerung entstandenen Mehrkosten gemäß § 134 BGB in Rechnung zu stellen die für den Lieferanten üblichen Sätze in Rechnung zu stellen
  6. Es wird davon ausgegangen, dass die vom Lieferanten an den Käufer gesendete Auftragsbestätigung den Inhalt des geschlossenen Vertrags vollständig und korrekt wiedergibt.
  7. Zusätzliche Vereinbarungen und/oder Zusagen, die von Mitarbeitern des Lieferanten oder im Namen des Lieferanten von anderen als Vertreter handelnden Personen getroffen und/oder gemacht werden, sind für den Lieferanten nur dann verbindlich, wenn diese Vereinbarungen und/oder Zusagen dies auch getan haben von den bevollmächtigten Geschäftsführern des Lieferanten vorgenommen wurden, schriftlich bestätigt wurden.

Artikel 5. Preise

  1. Alle Preise verstehen sich in € (EURO) zuzüglich Umsatzsteuer und gesetzlicher Abgaben sowie, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, zuzüglich Verpackung, Transportkosten und sonstiger Kosten. Für die Niederlande und Belgien Ab einem Bestellwert von 200,00 € erfolgt die Lieferung versandkostenfrei nächste Tag Service. Unterhalb dieses Wertes fallen 7,50 € Bestellkosten an. Für Deutschland gilt die gleiche Grenze, hier werden jedoch 15 € berechnet.
  2. Die in Angeboten, Verträgen und Auftragsbestätigungen genannten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Kostenfaktoren wie Wechselkursen, Herstellerpreisen, Rohstoff- und Materialpreisen, Lohn- und Transportkosten, Versicherungsprämien, Steuern , Einfuhrzölle und andere staatliche Abgaben. Die vom Lieferanten mit einem Angebot bereitgestellten Informationen, einschließlich Preislisten, Prospekten, Katalogen, Datenträgern, Internet usw., sind so genau wie möglich wiedergegeben. Etwaige falsche Daten können den Lieferanten niemals binden oder zu einer Haftung seitens des Lieferanten führen. Die gemachten Angaben sind erst nach ausdrücklicher, nicht automatisch generierter, schriftlicher Bestätigung verbindlich.
  3. Sollten nach dem Datum des Vertragsabschlusses Erhöhungen eines oder mehrerer Kostenfaktoren eintreten, behält sich der Lieferant ausdrücklich das Recht vor, diese Erhöhungen dem Käufer in Rechnung zu stellen oder den Vertrag ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufzulösen erforderlich. In beiden Fällen hat der Kunde (selbst) nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen oder zu kündigen.

Artikel 6. Lieferung und Lieferbedingungen

  1. Die vom Lieferanten angegebenen Lieferzeiten gelten ab dem Tag des Vertragsabschlusses, sofern der Lieferant auch über alle Informationen verfügt, die er für die Ausführung der Bestellung benötigt. Die vom Lieferanten angegebenen Lieferzeiten können niemals als strenge Fristen angesehen werden; deren Überschreitung berechtigt nicht zu Schadensersatz, Stornierung oder Auflösung, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Bei verspäteter Lieferung ist der Lieferant schriftlich in Verzug zu setzen.
  3. Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist Lieferung , Verwaltungs- und ggf. Transportkosten werden gesondert berechnet.
  4. Sofern der Käufer nicht selbst für den Transport sorgt, erfolgt der Versand der Ware durch den Lieferanten in einer nach seiner Meinung günstigen Weise mit vom Lieferanten zu wählenden Spediteuren auf Kosten und Gefahr des Käufers.
  5. Wünscht der Käufer eine andere Lieferung der Ware, ist der Lieferant berechtigt, die damit verbundenen Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.
  6. Erfolgt die Lieferung in Teilen, ist der Lieferant berechtigt, jede Lieferung als gesondertes Geschäft zu betrachten.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, die gekaufte Ware innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen. Andernfalls ist der Lieferant berechtigt, den Vertrag (teilweise) aufzulösen und/oder Schadensersatz zu verlangen.
  8. Bleibt der Kunde nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen (Absatz 7) in Verzug, kann der Lieferant außerdem die Zahlung des Kaufpreises verlangen, die Ware gilt als geliefert und der Lieferant wird die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers liefern Kunde, gegen Ersatz aller hierdurch entstehenden Kosten. speichern.

Artikel 7. Geistige und gewerbliche Eigentumsrechte

  1. Alle geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte an den vom Lieferanten angebotenen Waren liegen ausschließlich beim Lieferanten oder seinen Lizenzgebern. Der Kunde erkennt an, dass alle geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte beim Lieferanten liegen und wird niemals versuchen, diese gerichtlich oder außergerichtlich zu verletzen.
  2. Der Lieferant erklärt nach bestem Wissen, dass die von ihm angebotenen Waren keine Schutzrechte Dritter verletzen. Im Falle von Ansprüchen Dritter wegen einer Verletzung solcher Rechte kann der Lieferant gegebenenfalls nach seiner Wahl das betreffende Produkt oder einen Teil davon austauschen oder ändern oder den Vertrag ganz oder teilweise auflösen.
  3. Wird der Kunde von einem Dritten auf einen Anspruch Dritter im Hinblick auf eine mögliche Verletzung eines geistigen Eigentumsrechts durch ein Produkt oder einen Teil eines Produkts aufmerksam gemacht, muss der Kunde den Lieferanten unter Androhung des Rechtsverlusts innerhalb dieser Frist davon in Kenntnis setzen Diesen Anspruch per Einschreiben innerhalb von fünf (5) Werktagen einreichen. Im Falle einer solchen Inanspruchnahme ist der Lieferant berechtigt, diese auch im Namen des Kunden abzuwehren oder rechtliche Schritte gegen diesen Dritten einzuleiten oder eine gütliche Einigung mit diesem Dritten zu erzielen. Soweit ihm dies zumutbar ist, wird der Kunde die vorgenannten Maßnahmen unterlassen und mit dem Lieferanten uneingeschränkt zusammenarbeiten.
  4. Dem Kunden ist es untersagt, an der Verpackung, den Marken, Handelsnamen oder anderen Unterscheidungsmerkmalen, die auf den vom Lieferanten gelieferten Artikeln oder Verpackungen angebracht sind, Änderungen, Veränderungen und Entfernungen in irgendeiner Weise vorzunehmen.

Artikel 8. Beschwerden des Kunden

  1. Der Kunde gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit der dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Informationen und haftet dafür.
  2. Hinsichtlich der vom Lieferanten im Angebot gemachten Angaben, Maße, Farbechtheit und dergleichen (und was gemäß Artikel 3 Absatz 2 Bestandteil davon ist) hat der Kunde Toleranzen und Änderungen der vom Lieferanten gelieferten Waren zu berücksichtigen . Dies gilt insbesondere für Abweichungen von der Vertragsmenge; Auch hier hat der Kunde Abstände zu berücksichtigen.
  3. Die vom Lieferanten gelieferten Waren können von der Beschreibung in der Bestellung abweichen, wenn und soweit es sich um geringfügige Größenunterschiede, Mengenunterschiede und geringfügige Änderungen handelt.
  4. Reklamationen des Kunden, die sich auf äußerlich erkennbare Mängel der Ware, Fehlmengen/Überschüsse der gelieferten Menge(n) oder falsch gelieferte Artikel beziehen, müssen vom Kunden innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Lieferung dem Lieferanten mitgeteilt werden. . Dies muss schriftlich mit einer klaren und präzisen Beschreibung der Beschwerde erfolgen. Der Kunde hat eine sorgfältige und rechtzeitige Prüfung durchzuführen.
  5. Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung äußerlich nicht erkennbar waren und auch bei sorgfältiger und rechtzeitiger Prüfung zum Zeitpunkt der Lieferung nicht erkennbar waren, hat der Kunde dem Lieferanten innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Entdeckung dieser Mängel anzuzeigen . werden auf die in Absatz 4 angegebene Weise benachrichtigt.
  6. Jegliche Ansprüche des Kunden gegen den Lieferanten wegen Mängeln der vom Lieferanten gelieferten Waren erlöschen, wenn:
    1. die Mängel dem Lieferanten nicht innerhalb der Absätze 4 und 5 und/oder nicht in der dort angegebenen Weise mitgeteilt wurden;
    2. der Kunde kooperiert nicht oder nicht ausreichend mit dem Lieferanten bei der Untersuchung der Begründetheit der Beschwerden;
    3. der Kunde die Waren nicht ordnungsgemäß aufgestellt, gehandhabt, verwendet, gelagert oder gewartet hat oder die Waren unter Umständen oder für andere als die vom Lieferanten vorgesehenen Zwecke verwendet oder behandelt hat;
    4. die Nutzung der vom Kunden beanstandeten Waren bleibt bestehen;
    5. die in der Einzelvereinbarung genannte Gewährleistungsfrist abgelaufen ist oder die Gewährleistungsfrist für den betreffenden Artikel abgelaufen ist.
  7. Die Gewährleistungsfrist für vom Lieferanten gelieferte Artikel ist, sofern der Lieferant für bestimmte Produkte nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, auf 6 (sechs) Monate nach Lieferung an den Kunden bei normalem Gebrauch oder auf einen viel kürzeren Zeitraum begrenzt, der vom ursprünglichen Lieferanten/Hersteller vorgesehen ist. Gebrauchte Ware (USED) hat eine 30-tägige Garantie. Nur wenn die Gewährleistungspflichten bestehen auf den Punkt die vom Lieferanten gelieferten Waren nicht von Dritten (z. B. Herstellern) übernommen wurden, kann der Kunde hierfür gegenüber dem Lieferanten geltend machen Garantieansprüche behaupten.
  8. Möchte der Käufer gelieferte Artikel, aus welchem ​​Grund auch immer, zurücksenden, kann dies nur nach Erhalt eines vom Lieferanten ausgestellten Rücksendematerials erfolgen. Zulassungsnummer (= RMA-Nummer ) und mit einer klaren Angabe des Grundes der Rücksendung, etwaiger festgestellter Mängel und/oder einer Angabe der festgestellten Lieferfehler und auf die vom Lieferanten angegebene Weise.
  9. Das Rückgaberecht gilt nicht für:
  • Patronen und Toner;
  • Verbrauchsmaterial Artikel, deren Verpackung geöffnet wurde
  • Computerkomponenten, deren Verpackung geöffnet wurde;
  • Bereits eingebaute Komponenten
  • Lampen, aktive und passive Komponenten und verwandte Artikel;
  • Sonderbestellungen, z. B. Bestellungen von nicht vorrätigen Artikeln und Ersatzteilen
  • USV-Batterien
  • Produkte ohne Originalverpackung

 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rücksendung der Ware, sofern keine begründete Beanstandung vorliegt. Erfolgt dies dennoch ohne triftigen Grund, gehen sämtliche mit der Rücksendung verbundenen Kosten zu Lasten des Kunden. In diesem Fall steht es dem Lieferanten frei, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden bei Dritten einzulagern.

 Im Falle einer nach Ansicht des Lieferanten berechtigten Reklamation und bei Vorliegen einer Garantie ist der Lieferant nach seiner Wahl lediglich verpflichtet: a. (unentgeltliche) Mängel zu beheben, die herstellungs- und materialbedingt sind Fehler; B. Lieferung von Ersatzwaren oder -teilen nach Erhalt der mangelhaften Waren oder Teile; C. Rückzahlung des erhaltenen Kaufpreises/Gutschrift der dem Kunden zugesandten Rechnung mit Auflösung des geschlossenen Vertrags ohne gerichtliche Intervention, sofern sich der Kaufpreis, die Rechnung und der Vertrag auf die gelieferte mangelhafte Ware beziehen;

 Hat der Käufer ohne vorherige, ausdrückliche und schriftliche Genehmigung Reparaturen und/oder Änderungen an der Ware vorgenommen, erlischt jegliche Gewährleistungspflicht des Lieferanten.

Artikel 9. Haftung

  1. Der Lieferant haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dem Kunden, seinem Personal oder anderen Hilfspersonen oder einem Dritten dadurch entstehen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder Fahrlässigkeit seinerseits oder seiner Führungskräfte vor des Versäumnisses hörbar sein Funktionsfähigkeit der vom Lieferanten gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen oder die Fehlerhaftigkeit der vom Lieferanten gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen sowie für Schäden, die sich aus einer Beratung des Lieferanten in Bezug auf diese Waren ergeben, sowie für Schäden, die aus verspäteter Haftung resultieren. fehlerhafte oder unvollständige Lieferung der betreffenden Waren oder Dienstleistungen.
  2. Für den Fall, dass rechtskräftig festgestellt werden sollte, dass der Lieferant trotz der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes für einen der dort genannten Schäden haftet, gilt sein Anspruch Haftung _ ist in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, der im Rahmen einer für ihn bestehenden Versicherung ausgezahlt wird, andernfalls ist die Haftung auf den Rechnungswert der von ihm gelieferten Waren beschränkt, auf die sich seine Haftung bezieht.
  3. Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen seiner Hilfspersonen, einschließlich seines Personals oder Vertreters, und/oder Dritter wegen Schäden frei, für die der Lieferant seine Haftung gegenüber dem Kunden ausgeschlossen und/oder eingeschränkt hat.
  4. Die Regelungen der Absätze 1-3 beziehen sich auf die vertragliche und außervertragliche Haftung des Lieferanten.

Artikel 10. Eigentumsvorbehalt und Sicherheit

  1. Alle vom Lieferanten an den Kunden zu liefernden und gelieferten Waren bleiben Eigentum des Lieferanten, bis der Kunde alle seine Verpflichtungen gegenüber dem Lieferanten erfüllt hat. auf den Punkt die betreffenden, früheren und nachfolgenden gleichartigen Lieferungen, auf den Punkt vom Lieferanten erbrachte oder noch zu erbringende Zusatzleistungen sowie auf den Punkt Ansprüche des Lieferanten gegen den Käufer aufgrund der Nichterfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Lieferanten durch den Käufer. Wenn der Lieferant dies für erforderlich hält, ist er berechtigt, vom Kunden Sicherheiten für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu verlangen.
  2. Unbeschadet der Bestimmungen dieses Artikels ist es dem Käufer gestattet, die Waren an Dritte zu verkaufen, jedoch nur im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die erhaltenen Beträge unverzüglich an den Lieferanten zu überweisen oder, sofern keine Barzahlung erfolgt ist, die erworbenen Forderungen unverzüglich an den Lieferanten abzutreten.
  3. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, auf erstes Anfordern zugunsten des Lieferanten ein Pfandrecht im Sinne von Art. 3: 239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches gegen Ansprüche gegen Dritte, die sich aus dem Verkauf der vom Lieferanten gelieferten Waren ergeben.
  4. Wenn es daran liegt Durch die Be- oder Verarbeitung durch den Besteller ist das Eigentum des Lieferanten an den vom Lieferanten gelieferten Waren verloren gegangen, so ist der Besteller verpflichtet, unverzüglich ein besitzloses Pfandrecht zugunsten des Lieferanten an den nach der Verarbeitung entstandenen Waren zu begründen Be- oder Verarbeitung. Im Falle der Kommt es zu einer Be- oder Verarbeitung einer neuen Ware, handelt der Kunde bei dieser Gestaltung im Namen des Lieferanten und verwahrt der Kunde die neue Ware für den Lieferanten.
  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware stillschweigend zu verpfänden oder zugunsten Dritter ein sonstiges geschäftliches oder persönliches Recht daran zu begründen.
  6. Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, die Waren in Besitz zu nehmen, die sich im Besitz des Kunden (oder Dritter) befinden, aber dem Lieferanten gehören, sobald er vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass eine realistische Chance besteht, dass der Kunde die Lieferung nicht erfüllen wird seine Verpflichtungen. zu erfüllen. Beansprucht der Lieferant die Ware als sein Eigentum, ist der Kunde verpflichtet, dem Lieferanten den Ort anzugeben, an dem sich die Ware befindet, und erteilt der Kunde bereits jetzt die Erlaubnis, die betreffenden Grundstücke und Gebäude zu betreten (oder betreten zu lassen). die Ware zurücknehmen. . Nach der Rücknahme wird dem Kunden der Marktwert gutgeschrieben, der in keinem Fall den ursprünglichen Kaufpreis übersteigen darf, abzüglich der durch die Rücknahme entstandenen Kosten und des Schadens, der dem Lieferanten durch die Rücknahme der Ware entsteht. Die Rechte des Lieferanten aus allgemeinem Recht bleiben hiervon unberührt; insbesondere behält der Lieferant das Recht, vom Kunden Leistung und/oder Schadensersatz zu verlangen, nachdem er die Ware in Besitz genommen hat.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, das Risiko zu tragen Feuer , die unbezahlte Ware gegen Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern und dem Lieferanten auf Verlangen den Nachweis dieser Versicherung vorzulegen. Alle Ansprüche des Kunden gegenüber den Versicherern der Waren im Rahmen dieser Versicherungspolicen werden, sobald der Lieferant dies wünscht, vom Kunden in der in Art. 1 genannten Weise an ihn verpfändet. 3:239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches als zusätzliche Sicherheit für die Ansprüche des Lieferanten gegenüber dem Kunden.
  8. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vom Lieferanten gelieferten Waren und die noch unter seiner Kontrolle stehenden Waren als Eigentum des Lieferanten zu kennzeichnen und diese bis zum Übergang des Eigentums auf ihn gekennzeichnet zu halten.
  9. Soweit der Lieferant (andere) Ansprüche gegen den Käufer (im Sinne von Absatz 1) hat und er an den Käufer Waren geliefert hat, die nicht oder nicht mehr unter Eigentumsvorbehalt stehen, leistet der Käufer hiermit Sicherheit für die Erfüllung seiner Ansprüche Verpflichtungen zugunsten des Lieferanten (schon jetzt für dann) ein besitzloses Pfandrecht an dieser Ware ein, indem er dieses besitzlose Pfandrecht annimmt. Der Käufer gewährleistet, dass er zur Verpfändung der Waren berechtigt ist und dass außer den Rechten des Lieferanten keine Verpfändung und/oder beschränkte Rechte an den Waren bestehen.
  10. Der Kunde verpflichtet sich, Forderungen, die er gegen seine Kunden erwirbt, nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten an Dritte abzutreten oder zu verpfänden. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, die besagten Forderungen an ihn zu verpfänden, sobald der Lieferant dies in der in Art. 1 genannten Weise zum Ausdruck bringt. 3:239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches als zusätzliche Sicherheit für ihre Ansprüche gegenüber dem Kunden, aus welchem ​​Grund auch immer.

Artikel 11. Zahlung

  1. Die Zahlung muss in € (EURO) erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug oder Skonto, in bar am Sitz des Lieferanten oder durch Überweisung auf ein vom Lieferanten angegebenes Bankkonto, unmittelbar nach Lieferung der betreffenden Ware, spätestens innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Zahlung per Bank- oder Girokonto gilt als Tag der Zahlung der Tag der Gutschrift auf dem Bank- oder Girokonto des Lieferanten. Bleibt der Kunde mit der fristgerechten Zahlung in Verzug, so schuldet er dem Lieferanten bzw. dem Kreditversicherer des Lieferanten ohne weitere Mitteilung des Lieferanten ab dem Fälligkeitstag bis zum Tag der vollständigen Zahlung Zinsen in gesetzlicher Höhe (Europäische) Handelszinsen zuzüglich 5 % pro Jahr, berechnet auf den unbezahlten Betrag, wobei die Zinsen ohne weitere Inverzugsetzung sofort fällig und zahlbar sind.
  2. Reklamationen, Mängel, Mängel, Mängel usw. setzen die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht aus. Der Kunde ist ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht berechtigt, einen Betrag in irgendeiner Form in Abzug zu bringen.
  3. Leistet der Kunde die (vollständige) Zahlung nicht fristgerecht, gerät er ohne weitere Inverzugsetzung in Verzug und die Forderungen des Kunden gegen den Lieferanten werden sofort fällig. In diesem Fall hat der Lieferant das Recht, die Erfüllung aller Verpflichtungen aus Verpflichtungen gegenüber dem Kunden auszusetzen, unbeschadet aller Rechte aus dem allgemeinen Recht.
  4. Wir sind außerdem berechtigt, für alle noch zu leistenden Lieferungen vorzeitige Zahlung in bar vor Lieferung der Ware oder Gewährleistung zu verlangen. Darüber hinaus ist der Lieferant dann berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wobei der Käufer dann zur Rückgabe der gelieferten Waren oder zur anderweitigen Rückgängigmachung der vom Lieferanten erbrachten Leistungen verpflichtet ist, unbeschadet des Anspruchs des Lieferanten auf Schadensersatz.
  5. Sämtliche mit der Einziehung der Rechnungsbeträge verbundenen Kosten (einschließlich der außergerichtlichen und tatsächlichen gerichtlichen Inkassokosten, also nicht beschränkt auf den Liquidationssatz) gehen zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens 15 % der Hauptsumme, mindestens jedoch 150 €, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Die Prozesskosten beschränken sich ausdrücklich nicht auf die zu liquidierenden Prozesskosten, sondern gehen in vollem Umfang zu Lasten des Kunden, wenn dieser (größtenteils) unrecht hat.
  6. Darüber hinaus gehen alle nachteiligen Folgen eines Wechselkursverlustes oder sonstiger Folgen von Zahlungsverzug oder Nichtzahlung zu Lasten des Kunden, auch wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß den in seinem Land geltenden Bestimmungen rechtzeitig nachgekommen ist. aber Umstände oder Maßnahmen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, verhindern die Übertragung. in einer für den Lieferanten nachteiligen Weise erfolgt sind.
  7. Gemäß Artikel 6:44 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs werden Zahlungen zunächst von den in Absatz 5 genannten Kosten, dann von den fälligen Zinsen und schließlich von der Hauptsumme und den aufgelaufenen Zinsen abgezogen.
  8. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Bestellers nach Vertragsschluss, aber vor Lieferung der Ware wesentlich, ist der Lieferant berechtigt, ganz oder teilweise auf die weitere Vertragserfüllung zu verzichten oder die Zahlungsbedingungen zu ändern beanspruchen.
  9. Der Lieferant ist berechtigt, seine Ansprüche aus allen Geschäften mit Kunden an einen Kreditversicherer oder ein Factoring-Unternehmen seiner Wahl abzutreten.

Artikel 12. Höhere Gewalt

  1. Unter höherer Gewalt seitens des Lieferanten ist jeder von seinem Willen unabhängige oder unvorhersehbare und unvorhersehbare Umstand zu verstehen, der die Erfüllung der Verpflichtungen, auf die sich diese Geschäftsbedingungen beziehen, dauerhaft oder vorübergehend verhindert. Als höhere Gewalt gelten, soweit nicht bereits in der vorstehenden Beschreibung erfasst, auch Transportverbot, Einfuhrverbot, Streik, Betriebsbesetzung, Fehlzeiten von Personal, Transportmöglichkeiten, Aufruhr, Kriegshandlungen, Feuer, Wasserschäden, Defekte an Maschinen, Betriebsstörungen die Lieferung von Energie, staatliche Maßnahmen, darunter in jedem Fall Import- und Exportbeschränkungen, ein Verkaufsverbot, alles beim Lieferanten oder bei seinen Lieferanten sowie die daraus resultierende Nichterfüllung durch seine Lieferanten
  2. Wenn nach Ansicht des Lieferanten die höhere Gewalt vorübergehender Natur ist, hat er das Recht, die Vertragserfüllung auszusetzen, bis der Umstand, der die höhere Gewalt verursacht, nicht mehr eintritt.
  3. Wenn nach Ansicht des Lieferanten die höhere Gewalt dauerhafter Natur ist, hat er das Recht, den Vertrag den Umständen anzupassen oder ihn ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufzulösen, ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein der Kunde.
  4. Wenn der Lieferant die vereinbarten Verpflichtungen bei Eintritt der Situation höherer Gewalt bereits teilweise erfüllt hat, ist er berechtigt, die in der Zwischenzeit erbrachten Leistungen gesondert in Rechnung zu stellen und der Kunde muss diese Rechnung so bezahlen, als ob es sich um ein separates Geschäft handeln würde.

Artikel 13. Auflösung und Aussetzung

  1. In Fällen, in denen der Kunde:
    1. für zahlungsunfähig erklärt wird oder einen Antrag auf Insolvenz oder Zahlungsaufschub stellt;
    2. die Einstellung oder Übertragung seines Unternehmens oder eines wesentlichen Teils davon, einschließlich der Einbringung seines Unternehmens in ein neu zu gründendes oder bestehendes Unternehmen, vornimmt oder die Ziele seines Unternehmens ändert;
    3. stirbt, unter Vormundschaft gestellt wird oder das Schuldensanierungsgesetz für natürliche Personen für anwendbar erklärt wird; oder
    4. ist in Verzug auf den Punkt die Erfüllung einer mit dem Lieferanten geschlossenen Vereinbarung; Alle Forderungen des Lieferanten gegenüber dem Kunden sind sofort fällig und der Lieferant ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen (ganz oder teilweise) auszusetzen und/oder den (langfristigen) Vertrag mit dem Kunden zu kündigen oder aufzulösen mit sofortiger Wirkung kündigen und/oder Schadensersatz verlangen, ohne zu Schadensersatz verpflichtet zu sein.
  2. Der Lieferant ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, bis der Kunde auf Verlangen und zur Zufriedenheit des Lieferanten Sicherheit für die Erfüllung aller seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag geleistet hat. Diese Regelung gilt auch, wenn eine Kreditvereinbarung vereinbart ist. Die Weigerung des Käufers, die geforderte Sicherheit zu leisten, berechtigt den Lieferanten, den Vertrag aufzulösen und die gelieferten Waren zurückzunehmen, unbeschadet des Rechts auf Schadensersatz für die vom Lieferanten bereits gelieferten Waren und unbeschadet des Rechts des Lieferanten auf Schadensersatz und Kostenersatz und Interesse.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder seine Verpflichtungen auszusetzen, außer in den Fällen, die an anderer Stelle in diesen Geschäftsbedingungen festgelegt sind.

Artikel 14. Kündigung

  1. Falls ein Vertrag für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum geschlossen wurde, ist der Lieferant jederzeit berechtigt, ihn aus welchem ​​Grund auch immer unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu kündigen. Der Lieferant ist in keinem Fall zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.
  2. Der Kunde ist niemals berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten zu kündigen. Der Lieferant kann die Erteilung einer Kündigungserlaubnis an Bedingungen knüpfen, wie zum Beispiel: ihres Beurteilung.

Artikel 15. Abrechnung

  1. Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, mit sämtlichen geldwerten Forderungen des Käufers gegen den Lieferanten mit Forderungen gegen den Käufer gegen den Lieferanten und die mit dem Lieferanten in irgendeiner Weise verbundenen Unternehmen aufzurechnen.
  2. Wenn der Kunde in irgendeiner Weise Teil einer Unternehmensgruppe ist, umfasst der Kunde im Sinne dieses Artikels auch alle Unternehmen, die in irgendeiner Weise zu dieser Gruppe gehören.

Artikel 16. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

  1. Für alle vom Lieferanten geschlossenen Verträge gilt ausschließlich niederländisches Recht. Anwendung davon Wiener Das Kaufrecht ( CISG ) ist ausgeschlossen.
  2. Alle Streitigkeiten jeglicher Art im Zusammenhang mit vom Lieferanten abgeschlossenen Verträgen oder daraus resultierenden Verträgen werden ausschließlich dem zuständigen Gericht des Gerichts vorgelegt Ostbrabant in den Niederlanden.
  3. Die Bestimmungen von Absatz 2 beeinträchtigen in keiner Weise das Recht des Lieferanten, sich jederzeit an das zuständige Gericht des Ortes zu wenden, an dem der Kunde seinen Sitz hat, oder, wenn der Lieferant dies wünscht, sich an das Niederländische Schiedsinstitut zu wenden.

Artikel 17. Teilungültigkeit

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, sei es aufgrund einer zwingenden Rechtsvorschrift, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit und Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.
  2. Gleiches gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass diese Geschäftsbedingungen eine oder mehrere Lücken enthalten. Im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung oder zur Ergänzung einer Lücke gilt die entsprechende Bestimmung, die die Parteien vereinbart hätten, soweit sie diese Bestimmung in diesem Punkt in die Geltung dieser Geschäftsbedingungen einbezogen hätten.
  3. Wenn sich die Parteien nicht über die Auslegung und Bedeutung einer bestimmten Bestimmung dieser Vereinbarung einigen können oder eine Bestimmung wie oben erwähnt ungültig oder nicht durchsetzbar ist, werden diese Bestimmungen als Bestimmung in Übereinstimmung mit der vermuteten tatsächlichen Absicht dieser Bestimmung ausgelegt oder als vorhanden erachtet .

I. Allgemein

Im Allgemeinen gelten für jede Rücksendung die folgenden Bedingungen und Verfahren. Abhängig vom Grund der Rücksendung gelten zusätzliche Bedingungen und Verfahren.

  1. Es muss vor einer Rücksendung verordnet werden RMA-Formular auszufüllen. Es RMA-Formular wird Ihnen nach Rücksprache mit einem unserer Verkäufer zugesandt und kann im Vertrieb angefordert werden.
  2. Nach Erhalt RMA-Formular wird von der Verkaufsabteilung überprüft. Wenn der Artikel zurückgegeben werden kann, erhalten Sie ihn von der Verkaufsabteilung RMA-Formular zurück mit a RMA-Nummer .
  3. Gegebenenfalls müssen die Artikel in der unbeschädigten Originalverpackung des Verbrauchers zurückgesandt werden. Diese Verpackungen sind ohne eigene Aufkleber, Preisschilder etc. und ohne Beschriftung zurückzusenden.
  4. Der gesamte Artikel inklusive aller Teile muss zurückgesendet werden. Sofern nicht anders vereinbart.
  5. Der Artikel muss für den Versand gut verpackt ( Umkarton ) sein. Schäden, die durch unzureichende Verpackung während des Transports entstehen, können dazu führen, dass wir die Artikel nicht bearbeiten können.

Leider können wir Artikel zurücksenden die die oben genannten allgemeinen Bedingungen nicht erfüllen, werden nicht bearbeitet. Der Artikel wird unter Verrechnung der hierfür anfallenden Kosten zurückgesendet.

II. Falsch bestellt

Es ist möglich, dass Sie beim Bestellvorgang einen Fehler machen oder beispielsweise die falsche Menge bestellen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, diese Artikel zurückzusenden. Es gelten folgende Bedingungen und Verfahren:

  1. Der Gesamtwert der Artikel, die Sie zurückgeben möchten, muss mehr als 30 € betragen.
  2. Artikel, die von SERVICE PARTS INT BV auf Ihren Wunsch hin speziell bestellt wurden, sind hiervon nicht ausgeschlossen.
  3. Schriftliche Benachrichtigung innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Artikel per E-Mail:
  4. Wenn die Artikel zurückgegeben werden können, erhalten Sie sie RMA-Formular Rücksendung erfolgt mit einem von SERVICE PARTS INT BV RMA-Nummer .
  5. Senden Sie die Artikel mit den vorgeschriebenen und vollständig ausgefüllten Unterlagen zurück RMA-Formular innerhalb von 14 Tagen mit Anlagen versehen.
  6. Nach Eingang und Prüfung der retournierten Artikel erhalten Sie eine Gutschrift.
  7. Wir erstatten Ihnen 80 % des Rechnungsbetrages Nettoverkaufspreis .

III . Die Lieferung von SERVICE PARTS INT BV stimmt nicht mit dem Lieferschein überein

Wenn der erhaltene Lieferschein von der tatsächlichen Lieferung abweicht, zum Beispiel wenn:

  • andere Artikel auf dem Packzettel und/oder
  • Falsche Nummern auf dem Lieferschein

und Sie diese Artikel zurückgeben möchten, gilt Folgendes:

  1. Meldung schriftlich innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware per E-Mail
  2. SERVICE PARTS INT BV wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um das Problem zu lösen und das weitere Vorgehen zu besprechen.

IV. Falsch geliefert von SERVICE PARTS INT BV

Wenn ERSATZTEILE INT BV:

  • liefert andere als die von Ihnen bestellten Artikel
  • liefert den richtigen Artikel, es wurde aber mehr geliefert als bestellt

und Sie diese Artikel zurückgeben möchten, gilt Folgendes:

  1. Telefonische Meldung über den Vertrieb innerhalb von 5 Werktagen nach Wareneingang, Telefonnummer 0418 635420
  2. SERVICE PARTS INT BV wird mit Ihnen die Lösung des Problems vereinbaren und die weitere Vorgehensweise vereinbaren.

V. Defekter Artikel innerhalb der Garantie

Gegebenenfalls gelten die Gewährleistungsfristen und -bedingungen des Herstellers. Eine Reihe von Artikeln wie USV-Batterien und Lampen sind von der Garantie ausgeschlossen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Vertriebsabteilung. Wenn sich herausstellt, dass der Mangel auf Beschädigung, unsachgemäße oder falsche Verwendung, Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, Beschädigung gefährdeter (Teil-)Teile oder normaler Abnutzung zurückzuführen ist, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung. Dies gilt auch, wenn die Sache von der Gewährleistung ausgeschlossen ist.

  1. Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung des Mangels/Mangels schriftlich beim Vertrieb gemeldet werden.
  2. Nach Prüfung Ihres Berichts erhalten Sie ggf. eine RMA-Nummer .
  3. Der Artikel dient zusammen mit RMA-Formular innerhalb von 14 Tagen nach Erteilung RMA-Nummer zu versenden.
  4. Nach Erhalt des Artikels mit RMA-Formular Es wird beurteilt, ob der defekte Artikel unter die Garantie fällt. Wenn es sich bei dem Artikel NICHT um einen defekten Artikel im Rahmen der Garantie handelt, werden Sie kontaktiert.
  5. Die Reparatur defekter Artikel im Rahmen der Garantie ist kostenlos, sofern die Garantiebestimmungen gelten und die Garantiezeit noch nicht abgelaufen ist. Wir werden immer versuchen, den Artikel zu reparieren. Warten Sie also, bevor Sie einen neuen Artikel bestellen. Der reparierte Artikel wird mit einem Reparaturbericht zurückgesandt.
  6. Wenn der Artikel nicht innerhalb der Garantie repariert werden kann, wird ein neuer Artikel verschickt. Sollte der Artikel nicht mehr verfügbar sein, wird ein gleichwertiger Ersatzartikel versendet.
  7. Wenn der Artikel nach ausführlicher Prüfung und Inspektion durch SERVICE PARTS INT BV keine Mängel aufweist, sind wir gezwungen, mindestens 20 € für Forschungskosten zu berechnen. SERVICE PARTS INT BV kann die Forschungskosten ohne vorherige Ankündigung anpassen. Das Produkt wird zurückgesandt und die Kosten hierfür werden in Rechnung gestellt.
  8. Artikel, die nicht mehr repariert werden können, werden nicht zurückgegeben.

VI . Defekter Artikel außerhalb der Garantie

Ein defekter Artikel außerhalb der Garantie ist ein Artikel, der NACH Ablauf der Garantiezeit defekt geworden ist und/oder der Defekt infolge von Beschädigung, unsachgemäßer oder falscher Verwendung, Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung oder Beschädigung gefährdeter Teile (Teile) entstanden ist oder normale Abnutzung. Dies gilt auch, wenn die Sache von der Gewährleistung ausgeschlossen ist. Ein defekter Artikel außerhalb der Garantie kann zur Reparatur angeboten werden. Die entstandenen und/oder noch anfallenden Kosten für SERVICE PARTS INT BV (Prüfung, Reparatur, Ersatzteile, etc ,) werden dann berechnet, ebenso wie die Versandkosten. Vor der Reparatur eines defekten Artikels außerhalb der Garantie kann auf Anfrage ein Kostenvoranschlag erstellt werden.

VII . Transportschaden

Sie sollten ein sichtbar beschädigtes oder geöffnetes Paket stets ablehnen. Du dienst direkt wenden Sie sich an die Verkaufsabteilung. Sobald die beschädigte/geöffnete Sendung, die Sie abgelehnt haben, an SERVICE PARTS INT BV zurückgesandt wurde, erfolgt die Gutschrift der beschädigten/geöffneten Sendung. Transportschäden, die nicht sichtbar sind und erst nach dem Öffnen der Verpackung auftreten Außenkarton festgestellt wird, muss diese innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung gemeldet werden. Gegebenenfalls müssen alle Quittungen immer mit dem Vermerk „Prüfungsvorbehalt“ unterschrieben werden. Schadensfälle, die nicht innerhalb von 2 Werktagen gemeldet werden, können wir leider nicht bearbeiten.